Nein, Versicherungsausweise werden seit 2017 nicht mehr automatisch ausgestellt. Der Besitz eines Versicherungsausweises ist nicht notwendig. Ihre AHV-Nummer finden Sie auf Ihrer Krankenversicherungskarte.
Einen Versicherungsausweis beantragen
Für wen
Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger sowie weitere Interessierte
Ansprechpartner
Wenn Sie erwerbstätig sind, bestellt in der Regel der Arbeitgeber den Versicherungsausweis. Falls Sie privat einen Ausweis benötigen, können Sie ihn direkt bei uns bestellen.
So gehen Sie vor
Antrag stellen
Ihr Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Anmeldung. Für eigene Zwecke können Sie den Ausweis direkt bei uns bestellen.
Formular ausfüllen
Falls Sie für Ihre Zwecke einen Versicherungsausweis benötigen, füllen das Formular "Anmeldung für einen Versicherungsausweis" aus und reichen es online ein.
Versicherungsausweis in Empfang nehmen
Wir stellen Ihnen den Versicherungsausweis per Post zu.
Formulare und Merkblätter
Häufig gestellte Fragen
Wie erreiche ich die Ausgleichskasse Migros am besten?
Sie können uns telefonisch unter 044 276 47 77, per E-Mail an info@akmigros.ch oder über das Kundenportal erreichen.
Erhalte ich automatisch einen Versicherungsausweis?
Was muss ich tun, wenn ich meinen Versicherungsausweis verloren habe?
Sie müssen nichts unternehmen, weil der Besitz eines Versicherungsausweises nicht notwendig ist. Der Verlust des Versicherungsausweises hat keinen Einfluss auf Ihre Ansprüche gegenüber der AHV. So müssen Sie diesen zum Beispiel nicht vorlegen, um Ihre Rente zu erhalten. Ihre AHV-Nummer finden Sie auch auf Ihrer Krankenversicherungskarte.
Wie erhalte ich eine AHV-Nummer für mein neugeborenes Kind?
Die AHV-Nummer wird von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) innerhalb weniger Tage nach der Geburt auf Schweizer Gebiet automatisch zugeteilt. Sie müssen dazu nichts unternehmen. Um die AHV-Nummer für Ihr Kind zu erfahren, wenden Sie sich an die Krankenkasse. Diese kann die AHV-Nummer Ihres Kindes von der ZAS erhalten, woraufhin sie dann auf der Krankenversicherungskarte erscheint. Sollte Ihr Kind nicht in der Schweiz krankenversichert sein, können Sie sich an uns wenden.
Wie erhalte ich eine AHV-Nummer, wenn ich neu in die Schweiz gezogen bin?
Grundsätzlich wird die AHV-Nummer automatisch nach Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zugeteilt. Sie müssen dazu nichts unternehmen. Die AHV-Nummer ist auf Ihrer Krankenversicherungskarte ersichtlich. Sollten Sie keine Krankenversicherung in der Schweiz haben, wenden Sie sich:
- an Ihren Arbeitgeber, wenn Sie in der Schweiz erwerbstätig sind
- an die kantonale Ausgleichskasse Ihres Wohnortes, wenn Sie nicht erwerbstätig sind
- an Ihre Wohngemeinde, wenn Sie im Ausland erwerbstätig sind
- an Ihre Bildungsinstitution, wenn Sie in der Schweiz studieren
Alternativ können Sie einen Versicherungsausweis bestellen.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.