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Angehörige
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Todesfall melden
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Prüfen von Hinterlassenenleistungen
Haben Sie vielleicht Anspruch auf eine Hinterlassenenleistung? Informieren Sie sich hier.
Eigene Beitragspflicht nicht vergessen
Wenn Ihr verstorbener Ehepartner oder Ihre verstorbene Ehepartnerin erwerbstätig war, aber Sie selber bisher nicht erwerbstätig und noch nicht im Rentenalter sind, müssen Sie künftig AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger einzahlen.
Hinterlassenenrenten
Nach dem Tod der Ehepartnerin, des Ehepartners oder eines Elternteils erhalten Witwen, Witwer und Waisen eine Hinterlassenenrente.
Mehr erfahrenAHV-Beiträge
Sie sind Witwe, Witwer oder Waise und nicht erwerbstätig. Bis zum Erreichen des Referenzalters sind Sie als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger beitragspflichtig.
Mehr erfahrenHäufig gestellte Fragen
Wie erreiche ich die Ausgleichskasse Migros am besten?
Sie können uns telefonisch unter 044 276 47 77, per E-Mail an info@akmigros.ch oder über das Kundenportal erreichen.
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