Einen Todesfall melden

Melden Sie den Todesfall eines Angehörigen der Ausgleichskasse, um die laufenden Renten zu stoppen und Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen zu prüfen.

Meine Anliegen

Partnerschaft & Kinder

Einen Todesfall melden

Für wen

Angehörige

Ansprechpartner

Die Ausgleichskasse steht für Fragen gerne zur Verfügung.

044 276 47 77
info@akmigros.ch

So gehen Sie vor

1

Todesfall melden

Melden Sie uns den Todesfall eines Angehörigen umgehend und stellen Sie uns den Todesschein zu.

2

Prüfen von Hinterlassenenleistungen

Haben Sie vielleicht Anspruch auf eine Hinterlassenenleistung? Informieren Sie sich hier.

3

Eigene Beitragspflicht nicht vergessen

Wenn Ihr verstorbener Ehepartner oder Ihre verstorbene Ehepartnerin erwerbstätig war, aber Sie selber bisher nicht erwerbstätig und noch nicht im Rentenalter sind, müssen Sie künftig AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger einzahlen.

Hinterlassenenrenten

Nach dem Tod der Ehepartnerin, des Ehepartners oder eines Elternteils erhalten Witwen, Witwer und Waisen eine Hinterlassenenrente.

Mehr erfahren

AHV-Beiträge

Sie sind Witwe, Witwer oder Waise und nicht erwerbstätig. Bis zum Erreichen des Referenzalters sind Sie als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger beitragspflichtig.

Mehr erfahren

Häufig gestellte Fragen

Wie erreiche ich die Ausgleichskasse Migros am besten?

Sie können uns telefonisch unter 044 276 47 77, per E-Mail an info@akmigros.ch oder über das Kundenportal erreichen.

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Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter

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