Entschädigung des anderen Elternteils beantragen
Für wen
Eine Entschädigung als anderer Elternteil erhalten Sie, wenn Sie bei der Geburt des Kindes der rechtliche Vater, respektive der rechtlich anerkannte andere Elternteil sind. Zudem müssen Sie erwerbstätig sein oder Taggeld beziehen und während der neun Monate vor der Geburt des Kindes obligatorisch in der AHV versichert und mindestens fünf Monate erwerbstätig gewesen sein.
Ansprechpartner
Die Anmeldung der Entschädigung für den anderen Elternteil erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber. Wenden Sie sich deshalb bitte zuerst an den Arbeitgeber.
Auch die Ausgleichskasse steht für Fragen zur Verfügung.
So gehen Sie vor
Planen Sie den Bezug
Die Urlaubstage können Sie innert sechs Monaten nach Geburt zusammenhängend oder tageweise beziehen. Danach haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Urlaubstage.
Zeitpunkt der Anmeldung
Reichen Sie die Anmeldung der Entschädigung erst ein, wenn Sie alle Urlaubstage bezogen haben.
Anmeldung über den Arbeitgeber
Ihr Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Anmeldung. Wenn Sie selbständig oder nichterwerbstätig sind, müssen Sie den Antrag selbst stellen.
Haben Sie mehrere Arbeitgeber?
Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, lassen Sie von jedem weiteren Arbeitgeber das Ergänzungsblatt ausfüllen.
Einreichen der Anmeldung
Reichen Sie die Anmeldung (allenfalls mit den Ergänzungsblättern) via Ihren (Haupt-)Arbeitgeber ein. Es ist immer nur eine Ausgleichskasse zuständig.
Antrag stellen während Arbeitslosigkeit
Arbeitslose Mütter reichen die Anmeldung an die Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers ein.
Schon mal vorab...
Kann der Anspruch erlöschen?
Ja. Sie können die Urlaubstage innert sechs Monaten nach Geburt zusammenhängend oder tageweise beziehen. Danach haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Urlaubstage.
Wie sieht der Vaterschaftsurlaub in den Migros-Unternehmen aus?
Die Migros-Unternehmen gewähren gemäss L-GAV 4 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Die Ausgleichskasse entschädigt den Arbeitgeber für die ersten 2 Wochen mit der Entschädigung des anderen Elternteils und lässt diese direkt dem Arbeitgeber zukommen.
Kundenportal Login bestellen
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Anmeldecode bestellenHäufig gestellte Fragen
Wie erreiche ich die Ausgleichskasse Migros am besten?
Sie können uns telefonisch unter 044 276 47 77, per E-Mail an info@akmigros.ch oder über das Kundenportal erreichen.
Kann ich gleichzeitig eine Vaterschaftsentschädigung bzw. Entschädigung des andern Elternteils und ein Taggeld einer anderen Versicherung beziehen?
Grundsätzlich nicht. Für Tage, an denen die Vaterschaftsentschädigung bzw. Entschädigung des andern Elternteils bezogen wird, ist der gleichzeitige Bezug von Taggeldern anderer Versicherungen (z. B. Kranken- oder Unfallversicherung) ausgeschlossen. Ausserdem können nicht mehrere EO-Taggelder gleichzeitig bezogen werden, z.B. wenn Sie gleichzeitig Betreuungsurlaub für die Pflege eines schwerkranken Kindes beziehen oder Dienst leisten.
Hingegen können Sie die Vaterschaftsentschädigung bzw. Entschädigung des andern Elternteils gleichzeitig beziehen wie die Mutter des Kindes ihre Mutterschaftsentschädigung bezieht.
Ab wann erhalte ich die Vaterschaftsentschädigung bzw. die Entschädigung des andern Elternteils und wie lange?
Der Vater bzw. die Ehefrau der Mutter, welche die Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub bzw. Urlaub des andern Elternteils. Der Urlaub muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf nicht bezogene Urlaubstage.
Wann erlischt mein Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung bzw. die Entschädigung des andern Elternteils?
Der Anspruch auf die Entschädigung erlischt nach Ablauf der Frist von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes oder sobald alle Taggelder bezogen wurden. Ausserdem erlischt der Anspruch, wenn der anspruchsberechtigte Elternteil oder das Kind verstirbt oder das Kindesverhältnis (z.B. infolge Aberkennung) endet.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.