Einen Auszug aus meinem individuellen Konto bestellen

Jede versicherte Person hat ein individuelles Konto bei der AHV. Bestellen Sie den Auszug aus Ihrem Konto kostenlos. So können Sie kontrollieren, ob alle Buchungen stimmen und ob Sie keine Lücken haben.

Meine Anliegen

Erwerbsleben & Beiträge

Meine AHV-Beitragskarriere anhand eines Auszuges aus dem individuellen AHV-Konto prüfen

Für wen

Alle Versicherten

Ansprechpartner

Die Ausgleichskasse steht für Fragen gerne zur Verfügung.

044 276 47 77
info@akmigros.ch

Kundenportal Login bestellen

Am einfachsten ist es, wenn Sie den Auszug direkt über das Kundenportal bestellen. Dazu müssen Sie lediglich einen Anmeldecode bei uns bestellen. Sie erhalten ihn per Post und können danach den Account eröffnen. Der Auszug wird anschliessend im Portal abgelegt.

Im Kundenportal finden Sie alle wesentlichen Unterlagen zu den Sie und uns betreffenden Geschäftsfällen und können weitere Dienstleistungen anmelden.

Anmeldecode bestellen

So gehen Sie vor

1

Bestellung Auszug via Kundenportal

Wenn sie bereits ein Login für unser Kundenportal haben, können Sie die Bestellung des Auszuges direkt online erfassen. Falls nicht, bestellen Sie ein Login.

2

Bestellung Auszug via Onlinelink

Falls Sie kein Login für das Kundenportal möchten, können Sie den Auszug auch über den Onlinelink bestellen.

3

Auszug abholen

Sie finden den Auszug wenige Tage nach der Bestellung im Kundenportal oder erhalten ihn per Post zugestellt, wenn Sie für das Kundenportal nicht registriert sind.

Schon mal vorab...

Welche Ausgleichskassen führen ein Konto für mich?

Im Inforegister finden Sie alle Ausgleichskassen, welche ein individuelles Konto für Sie führen.

Was ist der häufigste Grund für Diskrepanzen zwischen Lohnausweis und individuellem Konto?

Kranken- und Unfall-Taggelder sind nicht AHV-pflichtig, aber sehr wohl steuerpflichtig. Sie erscheinen daher auf dem Lohnausweis, aber nicht auf dem individuellen Konto. Weil die Migros-Unternehmen eine grosszügige Taggeld-Regelung haben, kommt es bei Krankheits- und Unfallabsenzen häufig zu einer gewissen Differenz zwischen Lohnausweis und individuellem Konto.

Werden mir auf einem Nebenjob auch AHV-Beiträge abgezogen?

Ist der Bruttojahreslohn tiefer als 2500 Franken/Jahr, müssen AHV-Beiträge nur auf Wunsch der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgerechnet werden. Es gibt aber Ausnahmen: 

Für folgende Arbeitgebende sind auch Löhne unter 2500 Franken beitragspflichtig:

  • Privathaushalte, die z. B. Reinigungskräfte oder Haushaltshilfen beschäftigen
  • Tanz- und Theaterproduzenten
  • Phono- und Audiovisionsproduzenten
  • Radio und Fernsehen
  • Schulen im künstlerischen Bereich

Erklärungsvideo zum Auszug aus dem individuellen AHV Konto

IK-Auszug

Häufig gestellte Fragen

Wie erreiche ich die Ausgleichskasse Migros am besten?

Sie können uns telefonisch unter 044 276 47 77, per E-Mail an info@akmigros.ch oder über das Kundenportal erreichen.

Was ist das individuelle Konto (IK)?

Die Jahreseinkommen, von denen die Versicherten ihre Beiträge an die AHV leisten, dienen als Grundlage für die spätere Rentenberechnung. Deshalb führen die Ausgleichskassen für jede beitragspflichtige Person ein so genanntes Individuelles Konto (IK).

Damit die Ausgleichskasse weiss, wer wie viele Beiträge geleistet hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihr jeweils am Jahresende mitzuteilen, wie sich die von ihm abgelieferten Beiträge auf seine einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilen. Bei Nichterwerbstätigen und Selbstständigerwerbenden tragen die Ausgleichskassen ein den Beiträgen entsprechendes Einkommen auf dem IK ein.

Werden Beiträge einer versicherten Person bei verschiedenen Ausgleichskassen abgerechnet, führt jede dieser Kassen ein IK.

Wie können Versicherte den Stand ihres individuellen Kontos erfahren?

Wer überprüfen möchte, ob die Beitragsdauer lückenlos ist, oder ob der Arbeitgeber die abgezogenen Beiträge auch wirklich mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat, kann bei einer Ausgleichskasse einen Kontoauszug verlangen.

Wie können Sie prüfen, ob Ihr Arbeitgeber für Sie Beiträge abgerechnet hat?

Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihr Arbeitgeber die von Ihrem Lohn abgezogenen Bei­träge auch wirklich mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat oder ob Ihre Beitragsdauer lü­ckenlos ist, können Sie bei den Ausgleichskassen, die für Sie ein Konto führen, also bei allen Ausgleichskassen, die je für Sie zuständig waren, einen Kontoauszug verlangen. Sie können auch bei einer ein­zigen Ausgleichskasse Auszüge aus sämtlichen für Sie geführten Individu­ellen Konten ver­langen. 

Falls im Kontoauszug Angaben über bisherige Arbeitsverhältnisse fehlen, dann stellen Sie der AHV-Ausgleichskasse Kopien der entsprechenden Lohnabrechnungen zu und beantra­gen eine Überprüfung. Beachten Sie, dass in der Kontenübersicht noch keine Einkommen des laufenden Jahres enthalten sind, da die Arbeitgebenden die gesamten Lohndeklaratio­nen erst im Folgejahr der zuständigen AHV-Ausgleichskasse melden müssen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.

Jetzt anrufen