Meine Scheidung melden

Sobald Sie uns Ihre Scheidung melden, kommt das sogenannte «Splitting» zum Zug. Dabei wird das in Ihren Ehe­jahren einbezahlte AHV-Einkommen hälftig auf beide Partner aufgeteilt. Dies hat einen Einfluss auf die spätere Rente.

Meine Anliegen

Partnerschaft & Kinder

Meine Scheidung melden

Für wen

Geschiedene

Ansprechpartner

So gehen Sie vor

1

Zeitpunkt der Meldung

Am besten melden Sie uns die Scheidung und beantragen damit die Einkommensteilung gleich nachdem die Scheidung rechtskräftig ist.

2

Formular ausfüllen inkl. Beilagen

Füllen Sie die Anmeldung aus und legen Sie eine Kopie des Scheidungsurteils dazu (inkl. Rechtskraftbescheinigung).

3

Erhalt der Kontenübersicht

Nach dem Vollzug der Einkommensteilung erhalten Sie die aktualisierte Übersicht der auf Ihr Konto verbuchten AHV-Einkommen direkt im Kundenportal oder per Post.

4

Spätester Zeitpunkt

Spätestens bei einer Rentenberechnung für Sie oder Ihre Ex-Frau/Ihren Ex-Mann vollziehen wir die Einkommensteilung.

Kundenportal Login bestellen

Möchten Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Dokumente und uns notwendige Unterlagen online einreichen, richten Sie ein Login für unser Kundenportal ein. Dazu müssen Sie lediglich einen Anmeldecode bei uns bestellen. Sie erhalten ihn per Post und können danach den Account eröffnen.

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Schon mal vorab...

Was ist ein Splitting?

Splitting und Einkommensteilung sind Synonyme und bedeuten das Gleiche. Dabei wird das in den Ehe­jahren einbezahlte AHV-Einkommen hälftig auf beide Partner aufgeteilt.

Wo muss ich die Scheidung melden und das Splitting beantragen?

Sie können das Splitting bei einer beliebigen Ausgleichskasse beantragen, bei der Sie Beiträge gezahlt haben. Es ist auch egal, welcher der ehemaligen Ehepartner das Splitting in Auftrag gibt.

 

 

Häufig gestellte Fragen

Wie erreiche ich die Ausgleichskasse Migros am besten?

Sie können uns telefonisch unter 044 276 47 77, per E-Mail an info@akmigros.ch oder über das Kundenportal erreichen.

Was bedeutet Splitting?

Als "Splitting" bezeichnet man die Teilung der während der Dauer der Ehe erwirtschafteten Einkommen. Es werden nur die Einkommen geteilt für die Ehejahre zwischen dem 1. Januar nach dem 20. Altersjahr und dem 31. Dezember vor dem Tag, an dem der ältere Ehepartner das Referenzalter erreicht.

Um die Altersrente von verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Personen festzulegen, werden die Einkommen, welche die beiden Ehegatten während der Ehejahre erzielt haben, aufgeteilt und je zur Hälfte den Ehegatten gutgeschrieben. Diese Einkommensteilung wird Splitting genannt.

Ein Splitting wird vorgenommen,

  • sobald beide Ehepartner das Referenzalter erreichen oder
  • wenn beide Ehepartner Anspruch auf eine IV-Rente haben oder
  • wenn ein Ehepartner Anspruch auf eine IV-Rente hat und der andere Ehepartner das Referenzalter erreicht oder

wenn eine verwitwete Person Anspruch auf eine IV-Rente hat oder das Referenzalter erreicht.  

Im Falle einer Scheidung werden die während der Ehe geleisteten Beiträge zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt. Sie können das Splitting bei einer beliebigen Ausgleichskasse beantragen, bei der Sie Beiträge gezahlt haben.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.

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