Mutterschafts-entschädigung anmelden

Wenn Sie erwerbstätig sind und Mutter werden, haben Sie Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub.

Meine Anliegen

Partnerschaft & Kinder

Mutterschaftsentschädigung beantragen

Für wen

Eine Mutterschaftsentschädigung erhalten Sie, wenn Sie Arbeitnehmerin sind oder Taggeld beziehen und während der neun Monate vor der Geburt Ihres Kindes obligatorisch in der AHV versichert und mindestens fünf Monate erwerbstätig waren. Die Auszahlung erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber.

Ansprechpartner

Die Anmeldung der Mutterschaftsentschädigung erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber. Wenden Sie sich deshalb bitte zuerst an den Arbeitgeber. 

Auch die Ausgleichskasse steht für Fragen zur Verfügung.

044 276 47 77
info@akmigros.ch

So gehen Sie vor

1

Antrag stellen

Ihr Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Anmeldung. Wenn Sie selbständig oder nichterwerbstätig sind, müssen Sie den Antrag selbst stellen.

2

Haben Sie mehrere Arbeitgeber?

Wenn Sie mehrere Arbeitgebende haben, lassen Sie von jedem weiteren Arbeitgeber das Ergänzungsblatt ausfüllen.

3

Einreichen der Anmeldung

Reichen Sie die Anmeldung (allenfalls mit den Ergänzungsblättern) via Ihren (Haupt-)Arbeitgeber ein. Es ist immer nur eine Ausgleichskasse zuständig.

4

Antrag stellen während Arbeitslosigkeit

Arbeitslose Mütter reichen die Anmeldung an die Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers ein.

Schon mal vorab...

Kann der Anspruch entfallen?

Ja, wenn Sie die Arbeit innerhalb der 14 Wochen nach der Geburt wieder aufnehmen, entfällt Ihr Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung für die restliche Zeit.

Gibt es weitere Unterstützungsleistungen für Familien?

Die bekanntesten Leistungen für Familien sind die Kinder- und Ausbildungszulagen.

Zusätzlich gibt es Betreuungs- und Adoptionsentschädigungen als Ersatz für Erwerbsausfälle. Die Betreuungsentschädigung wird Eltern gewährt, die wegen der Pflege eines schwer beeinträchtigten Kindes ihre Arbeit unterbrechen müssen. Sie deckt 80 % des AHV-pflichtigen Einkommens bis zu einem Tageshöchstbetrag. Die Adoptionsentschädigung umfasst zwei Wochen bezahlten Urlaub für die Adoption eines unter vierjährigen Kindes und beträgt ebenfalls 80 % des Lohns (max. CHF 220 pro Tag).

Die Migros als Arbeitgeberin bietet zusätzliche Unterstützungsleistungen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber.

Familienzulagen beantragen

Wissenswertes rund um die Mutterschaftsentschädigung

Anspruch

Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen.

Sie sind:

  • Arbeitnehmerin
  • Selbstständigerwerbende
  • Taggeld-Bezügerin einer anderen obligatorischen Sozialversicherung (z.B. Arbeitslosenversicherung oder Invalidenversicherung)

Sie haben Anspruch, wenn Sie während der neun Monate vor Geburt Ihres Kindes obligatorisch in der AHV versichert und mindestens fünf Monate erwerbstätig waren (inkl. Beschäftigung in EU- und EFTA-Staaten).

Leistung

Sie haben gemäss Gesetz während 14 Wochen Anspruch auf 80 Prozent des durchschnittlichen Lohnes vor der Geburt. Wir berücksichtigen dabei Höchst- und Mindestansätze.

Grundlage für die Berechnung der Mutterschaftsentschädigung bildet das letzte vor der Geburt erzielte AHV-pflichtige Einkommen. Ist dieses Einkommen unregelmässig, berechnen wir den Durchschnitt der letzten maximal 12 Monate. Wir berücksichtigen beispielsweise den 13. Monatslohn oder Zulagen.

Migros-Unternehmen

Die Migros-Unternehmen gewähren gemäss L-GAV 18 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Die Ausgleichskasse entschädigt den Arbeitgeber für die ersten 14 Wochen mit der Mutterschaftsentschädigung und lässt diese direkt dem Arbeitgeber zukommen.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Mutterschaftsentschädigung ist ab Geburt des Kindes möglich.

Sie sind angestellt. Füllen Sie die Anmeldung aus und schicken Sie diese zusammen mit allen Unterlagen Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie mehrere Arbeitgebende haben, lassen Sie von jeder weiteren Arbeitgeberin oder jedem weiteren Arbeitgeber das Ergänzungsblatt ausfüllen. Reichen Sie die Anmeldung mit den Ergänzungsblättern Ihrer Hauptarbeitgeberin oder Ihrem Hauptarbeitgeber ein. Es ist immer nur eine Ausgleichskasse zuständig.

Sie sind selbständig. Schicken Sie das ausgefüllte Formular Ihrer Ausgleichskasse. Wenn Sie selbständig und gleichzeitig Arbeitnehmerin sind, senden Sie die Anmeldung an die Ausgleichskasse, bei der Sie als Selbständigerwerbende angeschlossen sind.

Sie sind arbeitslos oder arbeitsunfähig. Füllen Sie die Anmeldung aus und übermitteln Sie diese an die Ausgleichskasse der letzten Arbeitgeberin oder des letzten Arbeitgebers.

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Häufig gestellte Fragen

Wie erreiche ich die Ausgleichskasse Migros am besten?

Sie können uns telefonisch unter 044 276 47 77, per E-Mail an info@akmigros.ch oder über das Kundenportal erreichen.

Wem und wann wird die Mutterschaftsentschädigung ausgezahlt?

Die Entschädigung wird dem Arbeitgeber ausbezahlt, wenn dieser der Angestellten während des Urlaubs weiterhin Lohn entrichtet. In allen anderen Fällen wird sie der Mutter ausbezahlt.

Wie der Lohn wird die Mutterschaftsentschädigung am Ende jedes Monats ausbezahlt. Beträgt die Entschädigung weniger als 200 Franken pro Monat, so wird sie am Ende des Mutterschaftsurlaubs einmalig ausbezahlt.

Ab wann erhalte ich die Mutterschaftsentschädigung und wie lange?

Die Mutterschaftsentschädigung wird ab dem Tag der Geburt eines lebensfähigen Kindes während höchstens 98 Tagen, d. h. 14 Wochen, ausbezahlt. Pro Woche werden 7 Tagesentschädigungen ausgerichtet. Wird das Kind tot geboren oder stirbt es bei der Geburt, so besteht der Anspruch auf die Entschädigung, wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat.

Für die Zeit vor der Geburt besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Wenn die Mutter nicht bis zur Niederkunft arbeiten kann, ist der Verdienstausfall nur gedeckt, wenn eine Krankentaggeldversicherung besteht oder wenn der Arbeitgeber noch verpflichtet ist, den Lohn weiter zu zahlen.

Kann ich gleichzeitig eine Mutterschaftsentschädigung und ein Taggeld einer anderen Versicherung beziehen?

Grundsätzlich nicht. Für Tage, an denen ein Mutterschaftstaggeld bezogen wird, ist der gleichzeitige Bezug von Taggeldern anderer Versicherungen (z. B. Kranken- oder Unfallversicherung) ausgeschlossen, ausserdem können nicht mehrere EO-Taggelder gleichzeitig bezogen werden (Betreuung oder Dienst leistende Personen).

Es ist jedoch möglich, die Mutterschaftsentschädigung gleichzeitig zu beziehen wie der andere Elternteil (der Vater des Kindes oder die Ehefrau der Mutter, die als anderer Elternteil gilt) die Entschädigung des andern Elternteils (ehem. Vaterschaftsentschädigung) bezieht.

Erhalte ich bei Mutterschaft Familienzulagen?

Während der Dauer des gesamten Mutterschaftsurlaubs haben Frauen weiterhin Anspruch auf Familienzulagen, längstens aber während 16 Wochen.

Was passiert, wenn mein Kind direkt nach der Geburt im Spital bleiben muss?

Muss das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt während mindestens zwei Wochen im Spital verbleiben, wird der Entschädigungsanspruch um die Dauer des Spitalaufenthalts verlängert, höchstens aber um 56 Tage. In diesem Fall können für den Mutterschaftsurlaub höchstens 154 Taggelder (98 + 56) bezogen werden.

Die Mutter kann einen Anspruch auf Verlängerung geltend machen, wenn sie nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.

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