Nach 65 weiterarbeiten

Sie fühlen sich fit und möchten über das Referenzalter hinaus arbeiten.

Meine Anliegen

Erwerbsleben & Beiträge

Nach 65 weiterarbeiten

Für wen

Alle, die nach 65 weiterarbeiten möchten

Ansprechpartner

Die Abteilung Leistungen AHV/IV der Ausgleichskasse Migros steht für Ihre Fragen zur Verfügung.

044 276 47 77
info@akmigros.ch

So gehen Sie vor

1

Weiterarbeit vereinbaren

Werden Sie mit Ihrem Arbeitgeber einig über Ihre Weiterarbeit nach 65.

2

AHV-Rente aufschieben?

Entscheiden Sie, ob Sie die AHV-Rente aufschieben möchten oder Sie sie trotz Weiterarbeit bereits beziehen möchten.

3

Verzicht Freibetrag?

Wenn Sie auf den Freibetrag verzichten möchten, müssen sie dies dem Arbeitgeber vor der 1. Lohnzahlung nach Erreichen des Referenzalters mitteilen.

4

Abruf oder Neuberechnung der Altersrente verlangen

Eine Neuberechnung der Altersrente erfolgt nur auf Antrag und ist einmalig bis zum 70. Altersjahr möglich. Der Antrag zur Neuberechnung ist zu beantragen.

Schon mal vorab...

Kann ich meine künftige Rente mit der Erwerbsarbeit nach 65 verbessern?

Allenfalls. Es kommt auf die individuelle Situation an. Wer bereits die Maximalrente bezieht, kann nicht von einer Neuberechnung profitieren.

Muss ich weiter AHV-Beiträge einzahlen?

Wenn Sie über das Referenzalter hinaus arbeiten, bezahlen Sie weiterhin Beiträge an AHV, IV und EO. Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung fallen weg. Es gilt ein Freibetrag von jährlich 16'800 Franken oder 1400 Franken monatlich, auf dem sie keine Beiträge bezahlen. Auf diesen Freibetrag können Sie verzichten, um zusätzliche AHV-Beiträge einzuzahlen, welche allenfalls Beitragslücken im individuellen AHV-Konto füllen und die Altersrente erhöhen.

Muss ich die Altersrente auch bei Weiterarbeit schon mit 65 beziehen?

Nein, das ist Ihre Wahl. Sie können die Altersrente auch aufschieben. Damit erhöht sie sich auf jeden Fall.

Häufig gestellte Fragen

Wie erreiche ich die Ausgleichskasse Migros am besten?

Sie können uns telefonisch unter 044 276 47 77, per E-Mail an info@akmigros.ch oder über das Kundenportal erreichen.

Kann ich meine Renten verbessern, wenn ich nach dem Referenzalter weiterarbeite?

Mit der Weiterarbeit nach dem Referenzalter können Sie Ihre Renten verbessern, sofern Sie zum Zeitpunkt des Referenzalters noch nicht Anspruch auf die Maximalrente haben.

Wenn Sie Beitragslücken haben und somit keine Vollrente erhalten, können Sie nach dem Referenzalter – unter bestimmten Voraussetzungen – Lücken schliessen und so Ihre Rente verbessern, indem Sie weiterarbeiten und weiter AHV-Beiträge einzahlen.

Muss ich meine Rente aufschieben, wenn ich nach dem Referenzalter weiterarbeite?

Sie können entweder die ganze Rente oder einen Teil davon ab dem Referenzalter beziehen und gleichwohl weiterarbeiten und die zusätzlichen Einkommen im Rahmen einer Neuberechnung nach dem Referenzalter anrechnen lassen.

Die Neuberechnung nach dem Referenzalter ist unabhängig von einem Aufschub der Rente.

Ab wann wird die neu berechnete Rente ausbezahlt?

Der Antrag auf Neuberechnung wirkt sich nur auf künftige Rentenzahlungen aus und kann nicht rückwirkend vorgenommen werden.

Welche Beiträge werden für die Neuberechnung berücksichtigt?

Es werden Beiträge bis zu fünf Jahre nach Erreichen des Referenzalters sowie bis zum Antrag einer Neuberechnung berücksichtigt.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.

Jetzt anrufen