Telearbeit vom Ausland aus
Für wen
Arbeitgebende, deren Mitarbeitende Telearbeit in ausländischen Staaten leisten, welche die multilaterale Vereinbarung unterzeichnet haben.
Ansprechpartner
Ausgleichskasse Migros
So gehen Sie als Arbeitgeber bei Telearbeit aus dem Ausland vor
Voraussetzung prüfen
Hat der Staat, aus dem Telearbeit geleistet wird, die multilaterale Vereinbarung unterschrieben?
Anmeldung in ALPS
Die Abwicklung der Sozialversicherungen von international tätigen Mitarbeitenden erfolgt via die Webapplikation ALPS. Melden Sie sich in ALPS via Connect an.
Antrag einreichen
Füllen Sie in ALPS den Antrag die grenzüberschreitende Telearbeit aus und reichen Sie ihn der Ausgleichskasse zur Weiterbearbeitung und zur Festlegung der Unterstellung ein.
Telearbeit als Grenzgänger/in
Grenzgänger, die bei einem Schweizer Arbeitgeber beschäftigt sind und bis zu 49.9 % der Gesamtarbeitszeit von Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien oder Liechtenstein aus Telearbeit leisten, können in der Schweiz versichert bleiben.
Das gilt aber nicht für:
- Personen, die neben der Telearbeit gewöhnlich weitere Tätigkeiten (z.B. regelmässig Kundenbesuche, selbstständige Nebenbeschäftigung) im Wohnstaat ausüben, auch wenn dieser die multilaterale Vereinbarung unterzeichnet hat;
- Personen, die neben der Telearbeit im Wohnstaat in einem weiteren EU- bzw. EFTA-Staat gewöhnlich eine Tätigkeit ausüben;
- Personen, die neben der Tätigkeit für ihren Schweizer Arbeitgeber noch für einen Arbeitgeber in der EU bzw. in einem EFTA-Staat arbeiten.
Häufig gestellte Fragen
Wie erreiche ich die Ausgleichskasse Migros am besten?
Sie können uns telefonisch unter 044 276 47 77, per E-Mail an info@akmigros.ch oder über das Kundenportal erreichen.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.