Digitales EO-Anmeldungsverfahren ab 2026
Was ändert sich mit der Digitalisierung für mich als Dienstleistender?
Nach Abschluss des Dienstes oder einer Abrechnungsperiode werden Sie als Dienstleistender von Ihrer Dienstorganisation per SMS oder E-Mail aufgefordert, die erforderlichen Angaben für die EO-Anmeldung im neuen EO-Portal zu ergänzen und zu bestätigen. Die EO-Anmeldung (Meldekarte) auf Papier entfällt im neuen Anmeldeverfahren.
Sobald alle Angaben vollständig hinterlegt sind, kann die EO-Anmeldung digital an die zuständige Ausgleichskasse übermittelt werden. Die Ausgleichskasse holt die Lohndaten beim entsprechenden Arbeitgeber ein, prüft den Anspruch und zahlt die Erwerbsausfallentschädigung wie gewohnt aus.
Während der Übergangsphase werden von den Dienstorganisationen weiterhin auch EO-Anmeldungen auf Papier abgegeben. Bitte leiten Sie diese wie bisher an Ihren Arbeitgeber weiter.
Wer ändert sich für Arbeitgeber?
Die Dienstleistenden reichen künftig die EO-Anmeldung auf dem neu geschaffenen EO-Portal ein. Anschliessend erhalten Sie als Arbeitgeber/ Arbeitgeberin von der Ausgleichskasse die Anfrage zu den Lohndaten.
Was ändert sich nicht?
Andere Leistungen gemäss Erwerbsersatzordnung (z.B. Mutterschaft, Entschädigung des andern Elternteils) sind von den Änderungen nicht betroffen.